Digitales Studio

 

Ruckelige Amateurvideos mit dem Handy streamen kann jeder ...
Schlechtes Bild und schlechter Ton - da laufen einem die Kunden davon.

 

Mit unserer Professionellen Streaming Lösung kannst du nur gewinnen.

 

Deine Vorteile

  • Halte deine Kunden bei Laune
  • Plug & play und losstreamen
  • Exklusiv nur für deine Kunden
  • Dein Trainer hat alles im Griff
  • Filmen aus verschiedenen Perspektiven
  • Perfekter Klang in Studioqualität
  • Auch nach Corona Nutzbar
  • Eigene Studiowerbung inklusive

 

 

Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten der Überbrückungshilfe

14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro

 

Quelle und weitere Informationen:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 


 

Förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung der baulichen Maßnahmen reicht hingegen nicht aus (mindestens Zwischenrechnungen erforderlich).
Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden. Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.